(red) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am gestrigen Mittwoch das Urteil der ersten Instanz im Wesentlichen bestätigt: „In der Mediationsnacht (23.00 bis 5.00 Uhr) sind Flüge bis zu einer Neubescheidung (weiterhin) unzulässig. Die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen in der Mediationsnacht, die im ursprünglichen Betriebskonzept nicht vorgesehen waren, war allerdings - anders als vom...